Wettbewerb und Werbung
UNLAUTERER WETTBEWERB
Die große Versuchung im Geschäftsleben Abkürzungen zu nehmen, verleitet Wettbewerber allzu oft zu Verhaltensweisen, die nicht den Standards wettbewerbsrechtlicher Lauterkeit entsprechen. Zu den Erscheinungsformen zählen unter anderem parasitärer Wettbewerb, bewusste Irreführung, Verleumdung, Boykott und die Abwerbung von Mitarbeitern.
So kommt es zu Missbrauchsversuchen verschiedener Art, wie die Abwerbung gerade der Arbeitnehmer, die Schlüsselpositionen in den Abteilungen Technik, Forschung oder Vertrieb einnehmen und die über vertrauliche Informationen verfügen können. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Verbreitung falscher oder absichtlich unvollständiger Informationen über den Konkurrenten sowie das Vorspiegeln von Vorzügen, die eigentlich ein Wettbewerber von sich behaupten kann, ein Verhalten, das sich mit dem Tatbestand des parasitären Wettbewerbs überschneiden kann (zum Beispiel wenn ein Konkurrent dieselben Werbemaßnahmen wie sein Mitbewerber nutzt). Ebenso findet man heutzutage häufig Konkurrenten, die behaupten, im Besitz von Zertifizierungen oder Bescheinigungen zu sein, die jedoch gefälscht sind oder nicht den für die jeweiligen Sektoren gültigen Vorschriften entsprechen.
Vor allem im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten hat sich LGV bereits mit diesen und vielen anderen Wettbewerbsthematiken auseinandergesetzt doch können diese Aspekte auch in außergerichtlichen Angelegenheiten Bedeutung erlangen. Dies kann zum Beispiel bei präventiven, der Einstellung von Mitarbeitern in Spitzenpositionen vorausgehenden Due Diligence-prüfungen der Fall sein. Tatsächlich kann der Abschluss von Anstellungsverträgen, je nach Art der zu besetzenden Funktion und/oder der Kenntnisse der betreffenden Person, das Risiko möglicher Gesetzesverletzungen – und vor allem Verletzungen der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften – bedeuten.
WERBUNG, PERSÖNLICHKEITSRECHT
Die Rechtsanwälte von LGV betreuen alle Entwicklungsstadien der kommerziellen Kommunikation und beraten vor allem in der Phase vor dem eigentlichen Start einer Werbekampagne. Dies kann die Freigabeerteilung einer bestimmten Kampagne betreffen aber auch die Bewertung von Werbemitteilungen anderer Art wie zum Beispiel Presseerklärungen und Marktinformationen.
Eine vielbearbeitete Thematik sind auch Konflikte über irreführende oder vergleichende Werbung sowie Fälle von Schleichwerbung und Product Placement. In diesem Sektor hat LGV die eigenen Mandanten vor allen zuständigen Gerichten und Behörden sowohl in angreifender als auch in der verteidigende Funktion vertreten.
LGV verfügt zudem über eine vielseitige Erfahrung im Bereich des Persönlichkeitsschutzes. Dies betrifft einerseits verschiedene Formen der nicht genehmigte Nutzung von Bildern von (mehr oder weniger berühmten) Personen. Andererseits beziehen sich die Erfahrungen aber auch auf Vertragsabschlüsse für die Bild- und Namensnutzung und die in dieser Hinsicht vorausgehenden Verhandlungen.
KARTELLRECHT
LGV erbringt ihre Beratungsleistungen auch im Bereich des Kartellrechts, wobei ein besonderes Augenmerk auf die präventive Prüfung der Auswirkungen, die verschiedene Vertragsarten unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten haben können, gelegt wird.
Kartellrechtliche Fragen treten häufig zusammen mit IP-Thematiken auf, wie zum Beispiel in Verträgen über Technologietransfer oder über Lizenzen für Patente, die für einige Technologiestandards wesentlich sind (FRAND-Prinzip) und einen Vorwurf des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung begründen könnten. Unentgeltliche oder wechselseitige Lizenzen für Patente und andere IP-Rechte sind immer sehr gründlich unter dem Aspekt eines kartellrechtlichen Risikos zu prüfen, da sich bei dieser Art von Verträgen immer ein Fall verbotener Absprachen verbergen kann. Genauso wichtig sind in diesem Hinblick auch den Vertrieb betreffende Thematiken. Hier sind Vertriebsvereinbarungen zu vermeiden, die zu der Begründung verbotener vertikaler Absprachen führen könnten. LGV beleuchtet bei ihrer Beratung ihre Mandanten bei Fusionen und Übernahmen von Gesellschaftsanteilen auch die kartellrechtlichen Belange.
PRODUKTHAFTPFLICHT
Ein aktuelles Thema stellt die Haftung für mangelhafte Produkte sowohl im B2B als auch im B2C Bereich dar.
LGV bietet hier Beratung unter in ganz verschiedener Hinsicht an, wie zum Beispiel für die Vertragsgestaltung zur weitest-möglichen Risikoreduzierung. Dazu gehören unter anderem sorgfältige Regelungen mit den Lieferanten von Rohstoffen und Halbfertigwaren. Als weiterer wichtiger Aspekt im Bereich der Produkthaftpflicht darf der angemessene Versicherungsschutz nicht vergessen werden. LGV unterzieht auch die Versicherungsverträge ihrer Mandanten einer Prüfung und hat viele ihrer Mandanten auch in Auseinandersetzungen über gewerblich genutzte Produkte vor Gericht vertreten.