Tätigkeitsschwerpunkte

Gesellschafts- und Handelsrecht

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Höchstleistung, Zusammenarbeit, Resultate

LGV hat im Laufe ihrer Tätigkeit eine immer gründlichere und umfassendere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht erworben. Die Kanzlei hat heute ein Team aus Fachleuten, die sich ausschließlich mit diesen Fachgebieten, die zudem ein stark wachsendes Geschäftsfeld darstellen, beschäftigen.


 

Die Kanzlei berät ihre Mandanten in allen Bereichen und besitzt eine besonderen Berufung für Innovations- und Technologieunternehmen. LGV betreut hier alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Errichtung von Gesellschaften (Erstellung der Gesellschaftsverträgen, Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen usw.), wobei ein Schwerpunkt die Errichtung von Niederlassungen multinationaler Konzerne in Italien ist. Die Kanzlei berät ihre Mandanten bei M&A, führt die Due Diligence durch, bereitet die notwendigen Verträge für die Transaktionen vor und steht ihnen beim Closing und den Post-Closing Maßnahmen zur Seite.
Die weiteren Tätigkeiten reichen von der Abfassung von Geschäftsverträgen jeder Art über den Gläubigerschutz, von der Gestaltung der Bürgschaftsverträge bis hin zur Vorbereitung dinglicher Sicherheiten und der Erstellung von Gutachten. Dies beinhaltet auch eine rechtliche und unterstützende Beratung bei der Entwicklung des Geschäfts auch auf internationaler Ebene. Die von LGV hier angebotene Beratung ist durch das selten zu findende Plus geprägt, in vielen der Sprachen arbeiten zu können, die für das Unternehmen von Interesse sind. Und nicht zu vergessen ist der Leitgedanke der Kanzlei, das Team auf die Beziehung mit dem Mandanten und auf das Erreichen von Geschäftsergebnissen zu konzentrieren.


CORPORATE

Im Corporate-Bereich steht LGV von Anfang an und bereits bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform bereit.


 

Die Kanzlei kümmert sich um Gründungen von Kapitalgesellschaften, um die Einrichtungen von Vertretungen und Eröffnungen von Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die in Italien geschäftlich operativ werden wollen. Sie formuliert Gründungsverträge und Gesellschaftssatzungen, sie bereitet die notwendigen Dokumente für die Eintragungen in öffentlichen Registern vor, sie entwirft und prüft die Protokolle von Gesellschafterversammlungen und formuliert Vollmachtserteilungen für die Geschäftsführungsorgane. LGV erstellt oder prüft auch Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen sowie Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft und zwischen Gesellschaft und Gesellschaftsorganen. Die Kanzlei betreut nicht nur die Gründungsphase, sondern berät auch bei Änderungen und Umwandlungen von Gesellschaften und ihre Rechtsanwälte stehen Kapital- und Personengesellschaften auch bei Liquidationen und Auflösungen mit Fachwissen und Kompetenz zur Seite. Besondere Aufmerksamkeit wird außergewöhnlichen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftskapital und der Vorbereitung von Vereinbarungen über das Unternehmensmanagement gewidmet.



M&A

Die Kanzlei betreut ihre italienischen und internationalen Mandaten seit Jahren bei Unternehmenstransaktionen und Anteilsübertragungen und die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über eine große Erfahrung bei Übernahmen oder Veräußerungen von Unternehmen oder Geschäftsbereichen und bei Fusionen und Investitionsvereinbarungen (stille Beteiligungen, Joint Ventures). Insbesondere assistiert und berät die Kanzlei beim Markteinstieg in Italien zum Beispiel durch die Übernahme großer multinationaler Konzernen aber auch bei der Internationalisierung italienischer Konzerne durch laterale und vertikale Diversifikation der Geschäfte im Ausland.


 

Die Kanzlei begleitet alle Phasen der Transaktionen und kümmert sich um die Redaktion der Dokumente und die Koordinierung der notwendigen Handlungen. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf die Erstellung von LOI, die Vorbereitung von Checklisten, die Durchführung von Due Diligences, die Vorbereitung von Geheimhaltungsvereinbarungen und sog. „Non-Circumvention-“ Vereinbarungen bis hin zur Formulierung der Vor- und Hauptverträge. Und auch während der gesamten Verhandlungsphase der betreffenden Vereinbarungen steht LGV ihren Mandanten zur Seite.

Die Anwälte der Kanzlei haben ihre Erfahrungen in diesem besonderen Bereich durch die Beratung von Investmentfonds und großen Industriekonzernen in den Sektoren Maschinenbau, Luxus- und Kosmetikartikel, Bekleidung und Energie, um nur einige zu nennen, aufgebaut.



HANDELS- UND VERTRAGSRECHT

Durch das besondere Augenmerk auf internationale Angelegenheiten hat LGV weitreichende Erfahrungen bei der Beratung zur Vertragsgestaltung von global agierenden Unternehmen erworben. So kann sie erfolgreich ihre Mandanten zum geschäftlichen Erfolg begleiten und schützen. Seit mehr als zehn Jahren unterhält die Kanzlei Beziehungen zu bedeutenden Mandanten, die sie kontinuierlich in den unterschiedlichsten handelsrechtlichen Angelegenheiten berät.


 

LGV ist davon überzeugt, dass eine Vertragspolitik, die auf den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens basiert und sich an diesen ausrichtet, die immer die neuesten gesetzlichen Bestimmungen beachtet und die Änderungen des globalen Marktes im Auge behält, von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens auf den Märkten ist. Auch in diesem Gebiet präsentiert sich die Rechtsberatung als ein strategischer Partner für das Unternehmen und erfordert hohe fachliche Qualifikation. Die Beratung in diesem Bereich umfasst sowohl das Formulieren neuer Verträge und Standardverträge als auch die regelmäßige Überprüfung der bereits im Unternehmen verwendeten Vertragsformulare.

Das bietet LGV an:

  • Liefer-, Dienst- und Werkverträge
  • Verträge mit Subunternehmen
  • Verträge über geschäftliche Zusammenarbeit
  • Vertriebsverträge
  • Finanzierungsverträge
  • Agentur- und Franchisingverträge
  • Kaufverträge über Güter und Dienstleistungen

Die Kanzleianwälte beraten auch über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Prüfung der Verwaltungsvorschriften über Etikettierungen.

LGV vertritt hier ihre Mandaten auch vor Gericht. Die von der Kanzlei und ihren Rechtsanwälten in den Jahren erworbene hohe Spezialisierung im Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen bedeuten für die Mandanten dieses Sektors einen entscheidenden Vorteil.



GLÄUBIGERSCHUTZ

LGV bietet Leistungen im Bereich des gerichtlichen und außergerichtlichen Gläubigerschutzes an.


 

Der außergerichtliche Schutz beginnt bei der Formulierung geeigneter Vertragsklauseln, die geeignet sind, unmittelbare Vollstreckungsmöglichkeiten zu garantieren bzw. der Begründung geeigneter Sicherheiten. LGV hat in der Ausarbeitung und Umsetzung von sog. Security-Packages für komplexe und wichtige Werk- und Finanzierungsverträge eine allumfassende Erfahrung gesammelt. Die Kanzleianwälte erstellen Verträge über Garantien, prüfen Bürgschaftsvereinbarungen und bereiten die notwendigen Dokumente für die Bestellung dinglicher Sicherheiten vor.

Für den Rechtsschutz der Gläubiger werden die typischen und hierfür vorgesehenen prozessrechtlichen Mittel genutzt, zu denen unter anderem Anträge auf Mahnbescheid, die Zwangsvollstreckung und die Anmeldung von Forderungen in Insolvenz- und Konkursverfahren gehören. In bestimmten Fällen kann der Gläubigerschutz auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.


 

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